top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Medienzoo Bewegt Bild Kommunikation GmbH

Bahnhofstraße 4, 6840 Götzis, Österreich

 

Stand: Juni 2022

 

I.   Allgemeines, Geltungsbereich

 

I.1   Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Medienzoo Bewegt Bild Kommunikation GmbH (im Folgenden bezeichnet als

        „Medienzoo“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Anderslautende AGB oder

        Einkaufsbedingungen unserer Kunden oder Abweichungen erkennen wir nicht an. Abweichungen von sowie Nebenabreden zu diesen AGB sind

        nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

I.2   Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern gemäß § 1 Abs 1 UGB als auch gegenüber natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu  

       Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können (im Folgenden

       bezeichnet als „Verbraucher“). Soweit für Verbraucher besondere Bestimmungen getroffen worden sind, ersetzen diese die allgemeinen

       Regelungen.

 

I.3.  Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch für den E-Commerce, soweit dafür noch keine anderen Bedingungen festgelegt sind. Für

       Verbrauchergeschäfte gelten darüber hinaus die §§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) das

       Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

 

II.   Vertragsabschluss, Gehilfen, Aufklärungspflichten, Änderungen

 

II.1   Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen und Marken sind unverbindlich.

II.2   Verträge, einschließlich sonstiger Vereinbarungen und Nebenabreden, insbesondere, soweit sie von diesen AGB abweichen, gelten als

        geschlossen, wenn die Bestellung/der Auftrag des Kunden durch uns schriftlich bestätigt oder von uns durch Absenden der Ware an den Kunden

        oder Erbringung der beauftragten Dienstleistung tatsächlich erfüllt wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

        Schriftlichkeit.

II.3   Medienzoo hat das Recht, sich zur Erfüllung der ihr aus den Vereinbarungen obliegenden Verpflichtungen Dritter zu bedienen und die

        Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

II.4   Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an einem anderen vereinbarten Ort

        als dem Unternehmen von Medienzoo ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Leistungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

        Der Kunde hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass Medienzoo auch ohne gesonderte Aufforderung rechtzeitig über alle wesentlichen für den

        konkreten Auftrag nützlichen und/oder notwendigen Umstände in ausreichendem Umfang schriftlich informiert wird und Medienzoo sämtliche für

        die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vor Beginn der Leistungserfüllung nachweislich übergeben

        werden, wenn diese für die Ausführung des konkreten Auftrages von Bedeutung sind oder sein könnten. Dies gilt auch für alle Unterlagen,

        Vorgänge, Umstände und Informationen, die erst während der Tätigkeit von Medienzoo bekannt werden. Medienzoo kann die erhaltenen

        Unterlagen und Informationen ungeprüft zur Grundlage ihrer Leistungen machen und trifft Medienzoo keine Warnpflicht, sofern ein Irrtum oder

        eine Fehlinformation des Kunden für Medienzoo nicht von vornherein erkennbar ist.

 

II.5   Wenn über einzelne Waren oder Dienstleistungen (zB Drehbuch, Treatment) ein gesonderter Vertrag geschlossen wird, ist dafür das vereinbarte

        Entgelt auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn keine weitere Nutzung bzw Umsetzung oder Verfilmung erfolgt.

 

II.6   Nach Abschluss der Leistungserbringung durch Medienzoo vom Kunden verlangte Änderungen sind Medienzoo schriftlich mitzuteilen und sind

        vom Kunden gesondert abzugelten.

II.7   Soweit ein Vertragsabschluss mit mehreren Kunden erfolgt, haben die Kunden zu Vertragsbeginn schriftlich eine der Parteien auf Kundenseite zu

        benennen, welche berechtigt ist, Erklärungen gegenüber Medienzoo (einschließlich der Abnahme der Leistungen von Medienzoo) abzugeben.

III.   Preise, Entgelte, Kostenvoranschläge, Drittkosten, Reisekosten

 

III.1   Sämtliche Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug und zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben

         werden. Kosten für Verpackung, Transport sowie allfällige Zölle sind nicht im Preis enthalten. Externe Kosten, zB für Sprachaufnahmen,

         Musikrechte, Bildrechte, DVD-Vervielfältigungen und ähnliche Kosten, sind – so sie nicht ausdrücklich ein einem Angebot angeführt sind –

         ebenfalls nicht inkludiert.

 

III.2   Für Aufträge ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten die von Medienzoo veröffentlichten Listenpreise, die am Liefer- oder Leistungstag

         gültig sind.

 

III.3   Nebengebühren, öffentliche Abgaben, neu hinzukommende Steuern und Frachten sowie deren Erhöhungen, durch die Lieferungen oder

         Leistungen mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, sind vom Kunden zu tragen.

III.4   Medienzoo ist bei Erbringung von Dienstleistungen, deren Auftragswert den Betrag von € 3.000,00 übersteigt, berechtigt, Teilrechnungen zu

         legen. Die erste Teilrechnung, welche Aufwände für Vorproduktion und Konzeption umfasst, wird zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gelegt. Die

         zweite Teilrechnung, welche Aufwände für Dreharbeiten (Equipment-Miete, Fahrten und Transporte, Gagen, Löhne, Honorare) umfasst, wird vor

         Beauftragung dieser Leistungen gelegt. Die Schlussrechnung, die alle übrigen Aufwendungen, insbesondere für Postproduktion, Dissemination

         und Archivierung und alle sonstigen Leistungen umfasst, wird nach Abschluss der Leistungserbringung durch Medienzoo gelegt.

 

III.5   Von Medienzoo nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzungen über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Entgelts für

         Dienstleistungen sind keine verbindlichen Kostenvoranschläge. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.

 

III.6   Von Medienzoo vorgeschlagene Änderungen, die zu Mehrkosten führen, bedürfen der Genehmigung durch den Kunden.

 

III.7   Mangels anders lautender individueller Vereinbarung gilt ein Stundensatz von € 155,00 netto pro Stunde als vereinbart. Die Abrechnung erfolgt

     aliquot. Reisezeiten werden als Arbeitszeiten verrechnet. Darüber hinaus sind anfallende Reisekosten inkl. Unterkünfte gegen Rechnungslegung vom Kunden auf Nachweis zu ersetzen.

IV.   Lieferung und Leistung, Gefahrenübergang, Transport, Annahmeverzug

 

IV.1   Lieferungen erfolgen grundsätzlich EXW gemäß Incoterms® 2020 und der Kunde bevollmächtigt und beauftragt Medienzoo mit dem Versand der

         Ware, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wenn nichts anderes vereinbart ist und soweit erforderlich, verpackt Medienzoo die Ware in

         handelsüblicher Weise. Gegenüber Verbrauchern leistet Medienzoo darüber hinaus Gewähr für die vertraglich vereinbarten (§ 5 VGG) und objektiv

         erforderlichen Eigenschaften (§ 6 VGG) sowie gegebenenfalls dafür, dass die Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG erfüllt wird und im Fall des § 8

         VGG die Montage, Installation oder Integration sachgemäß durchgeführt wird.

IV.2   Bei digitalen Lieferungen oder Leistungen erfolgt die Lieferung im vereinbarten Dateiformat, online oder auf Datenträger.

 

IV.3   Bei Leistungen und Lieferungen ist der Erfüllungsort der in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Ort, andernfalls jener Ort, an dem

         die Leistung oder Lieferung faktisch durch Medienzoo erbracht wird. Die Gefahr für eine Leistung oder Lieferung geht mit ihrer Erbringung auf 

         den Kunden über.

IV.4   Der Umfang der konkreten zu erbringenden Dienstleistungen wird im Einzelfall gesondert vertraglich festgelegt. Gegenstand des Auftrages ist die

         vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Ideenfindung und Konzeption kostenpflichtig

         sind und auch im Falle der Nichtdurchführung das diesbezüglich vereinbarte Entgelt zu entrichten ist.

 

IV.5   Einsatzort und -zeit der durch Medienzoo eingesetzten Personen werden unter Berücksichtigung des konkreten Auftrages sowie terminlicher

         Erfordernisse des Kunden mit Medienzoo abgestimmt, wobei Medienzoo diesbezüglich gänzlich frei ist.

 

IV.6   Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und selbstständig abrechenbar, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und er ein objektives

         Interesse an der Teillieferung oder -leistung hat.

IV.7   Medienzoo verpflichtet sich das Originalmaterial sowie Bild- und Tonmaterial während eines Jahrs und bei fertigen Spots oder

         Auftragsproduktionen für einen Zeitraum von zwei Jahren zu lagern. Eine längerfristige Lagerung kann vor Ablauf der genannten Fristen

         vereinbart werden und ist vom Kunden gesondert abzugelten.

V.   Liefer- und Leistungsfrist

 

V.1   Eine vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung von Medienzoo, frühestens jedoch in

        dem Zeitpunkt, in dem alle mit dem Kunden zu klärenden Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt und alle sonstigen vom Kunden zu

        erfüllenden Voraussetzungen erfüllt worden sind.

V.2   Ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin verschiebt sich entsprechend, wenn der Kunde Medienzoo die von ihm zu erfüllenden

        Voraussetzungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbringt. Die Rechte von Medienzoo wegen Verzug des Kunden bleiben unberührt.

 

V.3   Die Liefer- oder Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bei Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist die Ware von Medienzoo verschickt wurde oder die

        Bereitschaft zum Versand der Ware mitgeteilt ist und bei Leistungen, wenn Medienzoo vor Ablauf der Leistungsfrist leistungsbereit ist.

 

V.4   Sofern Medienzoo verbindliche Liefer- oder Leistungsfristen aus Gründen, die Medienzoo nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (zB

        Nichtverfügbarkeit der Leistung, Pandemien, Epidemien oder Seuchen oder dergleichen), wird Medienzoo den Kunden hierüber unverzüglich

        informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Liefer- oder Leistungsfrist mitteilen. Ist die Lieferung oder Leistung auch innerhalb der

        neuen Frist nicht verfügbar, ist Medienzoo berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des

        Kunden wird Medienzoo unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Lieferung oder Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die

        nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer von Medienzoo oder wenn weder Medienzoo noch den Zulieferer ein Verschulden trifft.

 

V.5   Die Haftung von Medienzoo bei Liefer- oder Leistungsverzug ist entsprechend Punkt XI. dieser AGB beschränkt.

 

V.6   Wenn der Kunde bei Liefer- oder Leistungsverträgen auf Abruf die Ware/Leistung nicht rechtzeitig abruft oder die Lieferung/Leistung nicht

        rechtzeitig einteilt, ist Medienzoo nach Ablauf einer von Medienzoo gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, nach eigener Wahl entweder            die Ware zu liefern/Leistung zu erbringen oder von dem noch offenen Teil des Vertrags zurückzutreten.

VI.   Widerrufs- und Rückgaberecht, Folgen des Widerrufs

VI.1   Die Rückgabe von Waren bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Wir verrechnen für Retourware Rücksendekosten in Höhe der günstigsten

         Standardlieferung. Entscheidet sich der Kunde jedoch ausdrücklich für eine andere als die von Medienzoo angebotene günstigste

         Standardlieferung, so werden ihm die dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.

VI.2   Im Fernabsatz bleibt das Rücktritts- und Rückgaberecht für Verbraucher von vorstehenden Beschränkungen unberührt. Verbraucher haben das

         Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag,

         an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei

         Dienstleistungen sowie der Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten beginnt die Rücktrittsfrist mit

         dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen, wobei der Tag des Vertragsabschlusses selbst nicht mitzuzählen ist. Um das Widerrufsrecht

         auszuüben, muss die Medienzoo Bewegt Bild Kommunikation GmbH, Bahnhofstraße 4, 6840 Götzis, +43 676 88 005 587, info@medienzoo.com

         mittels einer eindeutigen Erklärung (zB Brief Telefax oder E-Mail) vom Entschluss des Kunden, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Für

         die Erklärung des Widerrufs kann das auf unserer Webseite bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, dies ist jedoch nicht

         zwingend. Der Rücktritt bedarf keiner Schriftform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die

         Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Verbraucher können innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag

         zurücktreten, jedoch verrechnen wir die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Ware (vgl. Punkt VI.1).

 

VI.3   Hat Medienzoo mit einer Dienstleistung schon während der Rücktrittsfrist begonnen und tritt der Verbraucher sodann vom Vertrag zurück, ist der

          Verbraucher zur Zahlung des anteiligen Entgelts für bereits erbrachte Leistungen verpflichtet.

VI.4   Wenn der Vertrag vom Verbraucher widerrufen wird, hat Medienzoo alle Zahlungen, die Medienzoo vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich

         der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von

         Medienzoo angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag

         zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Medienzoo eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir

         dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde

         ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

VI.5   Medienzoo kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat,

         dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

VI.6   Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Verbraucher

         Medienzoo über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an Medienzoo Bewegt Bild Kommunikation GmbH, Bahnhofstraße 4, 6840 Götzis,

         zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

 

VI.7   Kein Rücktrittsrecht besteht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden

         zugeschnitten sind, sowie bei Waren, die versiegelt geliefert werden, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur

         Rückgabe geeignet sind, wenn deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Ferner besteht kein Rücktrittsrecht bei dringenden

        Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Kunde Medienzoo ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, und entfällt bei

        vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn auf ausdrückliches Verlangen des Kunden vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung

        begonnen wurde und der Kunde bestätigt hat, dass er vom Verlust des Rücktrittsrechts im Moment der vollständigen Erfüllung Kenntnis hat (§ 18

        FAGG).

 

VII.   Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Aufrechnung, Abtretung

 

VII.1   Mangels gesonderter Vereinbarung hat die Zahlung des Kaufpreises/Entgelts für die Dienstleistung jeweils innerhalb von vierzehn (14)

           Tagen, netto und für uns spesenfrei ab Rechnungsdatum zu erfolgen.

VII.2   Die Wertbeständigkeit sämtlicher Forderungen von Medienzoo gegenüber dem Kunden wird ausdrücklich vereinbart. Als Maßstab der

           Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des

           Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den

           jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen

           Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch uns, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der

           Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.

VII.3   Bei Zahlungsverzug haben wir vorbehaltlich sonstiger Rechte Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2%-Punkten über dem

          Basiszinssatz gegenüber Unternehmern, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 4%. Die uns durch den Verzug entstehenden Mahnspesen in der

          Höhe von pauschal € 40 je Mahnung sind uns durch den Kunden zu ersetzen. Nach erfolgloser 2. (zweiter) Zahlungserinnerung sind wir berechtigt,

          ein Inkasso- oder Rechtsbüro zu beauftragen, dessen notwendige Kosten zur zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibung- und

          Einbringung uns der Kunde zu ersetzen hat, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

VII.4   Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die

          Fälligkeit sämtlicher aushaftender Forderungen zur Folge. Wir haben in diesem Fall die Wahl, an der Erfüllung des Vertrages festzuhalten oder

          ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist

          der Kunde verpflichtet, sämtliche offene Forderungen durch Zession oder Einräumung von Pfandrechten oder durch andere geeignete

          Sicherungsmittel zu unseren Gunsten zu sichern. Im Falle der Nichtzahlung oder nur teilweiser Bezahlung von Entgelten oder zB Spesen ist

          Medienzoo von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender

          Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

VII.5   Der Kunde ermächtigt uns, gegen seine Forderungen ungeachtet mangelnder Gegenseitigkeit und/oder Fälligkeit mit Forderungen 

          aufzurechnen, die uns zustehen. Gegenüber unseren Ansprüchen stehen dem Kunden Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche

          rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind oder auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen. Zur Ausübung eines

          Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. Medienzoo ist zur

         Abtretung ihrer Forderungen gegen den Kunden an Dritte berechtigt.

 

VIII.   Eigentumsvorbehalt

 

VIII.1   Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Entgelts und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bleibt die gelieferte Ware oder

           Dienstleistung in unserem Eigentum.

 

VIII.2   Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände oder Dienstleistungen hat der Kunde auf unser Eigentum

           hinzuweisen und uns unverzüglich von Zugriffen zu benachrichtigen. Bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen trägt der Kunde

           das volle Risiko für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware oder Dienstleistung.

 

VIII.3   Erwirbt der Kunde durch Verfügungen wie Veräußerung, Vermengung, Verbindung oder Verarbeitung unserer Waren oder Dienstleistungen

           Forderungen gegen Dritte, sind wir berechtigt, die Abtretung dieser Forderungen zahlungshalber zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich,

           Abnehmer rechtzeitig von der Zession zu verständigen und die Eintragung eines Buchvermerks in seinen Büchern vorzunehmen, uns auf unser

           Verlangen den Abnehmer zu nennen sowie uns alle Informationen zur Durchsetzung unseres verlängerten Eigentumsvorbehalts zukommen zu

           lassen. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.

 

VIII.4   Bei Vermengung, Vermischung, Verarbeitung der Ware durch den Kunden ist er verpflichtet, unseren so entstandenen Miteigentumsanteil zur 

           Sicherung des restlichen Kaufpreises an uns zu übertragen.

IX.   Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Gewährleistung, Schadenersatz, Druckfehler

 

IX.1   Ist der Kunde Unternehmer, so hat er nach Übernahme der Ware/Abnahme der Dienstleistung diese unverzüglich zu untersuchen. Die

          Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte Lieferung/Leistung.

 

IX.2   Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 7 (sieben) Werktagen (Samstag gilt nicht als Werktag) schriftlich unter genauer

         Angabe der behaupteten einzelnen Mängel von Unternehmern zu rügen; ansonsten gilt die Ware/Dienstleistung als genehmigt. Maßgebend ist

         der Zustand des Gefahrenübergangs. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens nach Ablauf von 7 (sieben) Werktagen

         (der Samstag zählt nicht als Werktag) substantiiert (unter genauer Angabe des behaupteten einzelnen Mangels) schriftlich zu rügen; ansonsten gilt

         die Ware/Dienstleistung auch hinsichtlich dieser versteckten Mängel als genehmigt.

 

IX.3   Hinsichtlich von beauftragtem Filmen ist Medienzoo zur Lieferung einer Sendekopie im vereinbarten Format verpflichtet und leistet diesbezüglich

         Gewähr. Eine Gewährleistung für nachträgliche Weiterbearbeitungen (zB Konvertierung in andere Formate) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

IX.4   Von Medienzoo anerkannte Sachmängel sind von Medienzoo zu beheben. Soweit die Mängelbehebung nur mit Mitwirkung des Kunden oder dem

          Kunden zuzurechnender Dritter möglich ist, gilt die Mängelbehebung nach Ablauf einer von Medienzoo zu setzenden Frist von mindestens zwei

          Wochen als erfüllt.

 

IX.5   Da Druck- oder Tippfehler nie ausgeschlossen werden können, sind Abbildungen, Maßangaben und Daten unverbindlich; Irrtum und Satzfehler

         bleiben vorbehalten.

 

X.   Nutzungsrechte

 

X.1   Die von Medienzoo gelieferten Inhalte sind in der Regel urheberrechtlich und/oder durch gewerbliche Schutzrechte geschützt. Sämtliche Urheber-

        und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei Medienzoo und werden auch nach Leistungserbringung von Medienzoo verwaltet.

 

X.2   Medienzoo erteilt dem Kunden – soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist – eine nicht ausschließliche Nutzungsbewilligung für die

        von Medienzoo gelieferten Inhalte für die folgenden Verwertungsformen: Sende- und Aufführungsrechte in Österreich für die Dauer eines Jahres ab

        Fertigstellung des Auftrages.

 

X.3   Für die Einräumung der Nutzungsrechte am Rohmaterial ist bei einem Auftragswert unter € 2.000 eine pauschale Abgeltung in Höhe von € 590 zu

        leisten. Bei einem Auftragswert ab € 2.000 beläuft sich die Abgeltung auf 50 % des Herstellungsaufwands.

 

X.4   Weitergehende Nutzungsrechte an den von Medienzoo gelieferten Inhalten oder eine zeitliche oder räumliche Ausweitung dieser Nutzungsrechte

        ist gesondert zu vereinbaren und abzugelten.

X.5   Die Änderungs- und Bearbeitungsrechte am Rohmaterial und am endgefertigten Film oder sonstigen Inhalt sowie Rechte zur Vervielfältigung,

         Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation oder Verwendung von Teilen des Werks behält sich Medienzoo vor.

X.6   Für kundenseitig beigestellte Werke und/oder Inhalte Dritter (insbesondere Drehbücher, vom Kunden zur Verfügung gestelltes Bild- und

         Tonmaterial) garantiert der Kunde gegenüber Medienzoo über die notwendigen Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen zu verfügen und

         hält Medienzoo gegenüber allfälligen Forderungen Dritter in diesem Zusammenhang vollständig schad- und klaglos.

X.7   Medienzoo ist jedenfalls berechtigt, den eigenen Firmennamen und/oder ein Firmenzeichen als Copyrightvermerk anzubringen oder zu zeigen.

 

X.8   Medienzoo behält sich ausdrücklich das Recht vor, erstellte Werke auf Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen und solche

        Werke für Eigenwerbung zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht schließt auch eine Veröffentlichung im Internet oder anderen analogen oder digitalen

        Plattformen ein.

 

XI.   Haftung

 

XI.1   Medienzoo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder

         fahrlässigen Pflichtverletzung von Medienzoo oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder

         Erfüllungsgehilfen beruhen, und bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung.

XI.2   Medienzoo haftet für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden), die auf einer vorsätzlichen oder krass grob fahrlässigen

         Pflichtverletzung von Medienzoo oder auf einer vorsätzlichen oder krass grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder

         Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise

         eintretenden Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

 

XI.3   In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Medienzoo ausgeschlossen. Insbesondere trägt der Kunde jedenfalls alle Risiken im Hinblick auf zur

          Verfügung gestellte Requisiten.

 

XI.4   Soweit die Haftung von Medienzoo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von

         Medienzoo.

 

XI.5   Schutzwirkungen zugunsten Dritter aus mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen sind ausgeschlossen.

 

XII.   Datenschutz, Adressenänderung, Geschützte Zeichen

 

XII.1   Personenbezogene Daten werden von Medienzoo erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen

          Leistungen zu erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage

          des Art 6 Abs 1 lit  b DSGVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann. Eine

          weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn der Kunde eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Weitere Informationen zum

          Datenschutz und insbesondere zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung von Medienzoo

          unter http://www.medienzoo.com/datenschutz

 

XII.2   Änderungen der Geschäfts- oder Wohnadresse sind von Kunden unverzüglich bekanntzugeben. Erklärungen an den Kunden gelten dann als

          zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt werden.

 

XII.3   Namen, Warenzeichen und Logos von Medienzoo sind durch Urheber-, Marken- und andere Schutzrechte geschützt und dürfen durch Dritte ohne

           vorherige schriftliche Zustimmung von Medienzoo nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt werden. Insbesondere ist deren Verwendung in

           Kommunikationsmaßnahmen des Kunden – zB in Presseinformationen, Broschüren oder Werbeanzeigen – nur mit vorheriger schriftlicher

           Genehmigung durch Medienzoo gestattet. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und

           dgl. bleiben stets unser Eigentum. Kunden erhalten darauf kein Werknutzungs- oder sonstige Verwertungsrechte.

XIII.   Geheimhaltung, Fertigungsunterlagen

 

XIII.1   An den Kunden übergebenen Unterlagen (z. B. Modelle, Muster, Abbildungen, Berechnungen, Zeichnungen) behalten wir uns sämtliche

           Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte vor. Die übergebenen Unterlagen dürfen nur zur Beurteilung des Angebots verwendet

           werden; sie dürfen Dritten ohne Zustimmung von Medienzoo nicht zugänglich gemacht werden.

XIII.2   Der Kunde darf die ihm von uns zur Verfügung gestellten Gegenstände ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten weder zur Einsicht noch zur

            Verfügung überlassen.

XIII.3   Die Parteien sind im Übrigen verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten, auch über die Dauer

           des Vertrags hinaus. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich nicht auf allgemein bekannte Umstände und endet in jedem Fall, wenn die Umstände

           öffentlich bekannt werden, ohne dass eine Vertragsverletzung der jeweiligen Partei hierfür ursächlich war.

XIV.   Unmöglichkeit, Rücktritt, Konventionalstrafe

 

XIV.1   Wird unsere Leistung nach Vertragsabschluss ohne unser Verschulden, insbesondere durch höhere Gewalt, wozu auch Streiks, größere

           Betriebsstörungen, Seuchen, Pandemien und Epidemien, und vergleichbare Störungen gehören, für uns und/oder unsere Vorlieferanten zur

           Gänze oder zum Teil unmöglich, erlischt unsere Verbindlichkeit. Sind wir nur vorübergehend an der Leistung gehindert, sind wir berechtigt, vom

           Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten.

XIV.2   Im Falle einer nachträglichen Unmöglichkeit der Leistungserbringung, die weder von Medienzoo noch vom Kunden zu vertreten ist, ist der Kunde

            berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Diesbezüglich sind die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zuzüglich Gemeinkostenanteil und

           entgangenem Gewinn abzugelten.

XIV.3   Treten Kunden, ohne berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehren sie seine Aufhebung, haben wir die Wahl, auf Erfüllung des Vertrages

           zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall sind Kunden verpflichtet, nach unserer Wahl, selbst bei fehlendem

           Verschulden und wenn kein Schaden vorliegt, die tatsächlich bereits angefallenen Aufwände zu ersetzen und einen pauschalierten Schadenersatz

           in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen Schaden zu bezahlen.

 

XIV.4.  Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag, der zwischen zehn und vier Tagen vor Beginn der Leistungserbringung durch Medienzoo erfolgt, ist

           Medienzoo berechtigt zumindest zwei Drittel der kalkulierten Nettokosten zuzüglich Gemeinkostenanteil und dem entgangen Gewinn zu

           verrechnen. Bei einem Rücktritt, der weniger als vier Tage vor Beginn der Leistungserbringung durch Medienzoo erfolgt, ist Medienzoo

           berechtigt, die gesamte kalkulierte und beauftragte Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

XV.   Vermögensverschlechterung

 

XV.1   Wenn beim Kunden nach Vertragsabschluss eine Vermögensverschlechterung eintritt, ist Medienzoo berechtigt, noch ausstehende Lieferungen

          und Leistungen nur gegen Sicherheitsleistung auszuführen. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, innerhalb angemessener Frist die geforderte 

          Sicherheit zu stellen, ist Medienzoo zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

XV.2   Das Gleiche gilt, wenn Medienzoo nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder

          Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen; dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass Medienzoo diese Tatsachen schon bei

          Abschluss des Vertrages bekannt waren oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätten bekannt sein müssen.

XV.3   Ferner ist Medienzoo in den vorstehenden Fällen berechtigt, aufgrund eines vereinbarten Eigentumsvorbehaltes die Weiterveräußerung und

          Verarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen und die Einziehungsermächtigung zu widerrufen.

 

XVI.   Bereitstellung digitaler Inhalte

 

XVI.1   Für alle Verträge über die Bereitstellung von digitalen Inhalten durch Medienzoo gelten für Verbraucher iSd KSchG ab dem 1.1.2022 ergänzend

            nachstehende Bestimmungen, die den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vorgehen. Gegenüber Unternehmern wird die

            Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG ausdrücklich ausgeschlossen.

XVI.2   Bei Lieferung von digitalen Inhalten besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden, wenn wir aufgrund einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden

            nach dessen Information über den Verlust des Rücktrittrechts bei einem vorzeitigen Beginn mit der Vertragserfüllung und Bereitstellung der

            Informationen nach § 7 FAGG vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung begonnen haben.

XVI.3   Bei Mängeln von digitalen Inhalten ist Medienzoo, sofern für den Kunden zumutbar, berechtigt zu wählen, ob der Mangel durch Verbesserung

            oder Austausch behoben wird.

XVII.   Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

 

XVII.1   Als Erfüllungsort gilt der Sitz unseres Unternehmens als vereinbart (Götzis, Österreich).

 

XVII.2   Ist der Kunde Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

XVII.3   Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches

             Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten

             der Sitz unseres Unternehmens. Medienzoo kann Ansprüche aber auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden geltend machen.

 

XVII.4   Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen

             des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Bei Verbrauchergeschäften gilt das am

             Wohnsitz des Verbrauchers geltende Recht, soweit es günstiger ist als das österreichische Recht und Medienzoo seine Tätigkeit in dieses

             Verbraucherwohnsitzland ausrichtet.

 

XVII.5   Sollten diese AGB, einzelne Teile davon oder sonstige Bestimmungen eines Vertrages teilweise oder ganz unwirksam sein oder durch neuere

             Rechtsprechung unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Regelungen sind durch solche zu

             ersetzen, welche den bisherigen wirtschaftlich am nächsten kommen und nach aktueller Rechtslage rechtswirksam sind.

AGB Medienzoo.docx

bottom of page