Allgemeine Geschäftsbedingungen
Medienzoo Bewegt Bild Kommunikation GmbH
Bahnhofstraße 4, 6840 Götzis, Österreich
Stand: Juni 2022
I. Allgemeines, Geltungsbereich
I.1 Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Medienzoo Bewegt Bild Kommunikation GmbH (im Folgenden bezeichnet als
„Medienzoo“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Anderslautende AGB oder
Einkaufsbedingungen unserer Kunden oder Abweichungen erkennen wir nicht an. Abweichungen von sowie Nebenabreden zu diesen AGB sind
nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
I.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern gemäß § 1 Abs 1 UGB als auch gegenüber natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können (im Folgenden
bezeichnet als „Verbraucher“). Soweit für Verbraucher besondere Bestimmungen getroffen worden sind, ersetzen diese die allgemeinen
Regelungen.
I.3. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch für den E-Commerce, soweit dafür noch keine anderen Bedingungen festgelegt sind. Für
Verbrauchergeschäfte gelten darüber hinaus die §§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) das
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
II. Vertragsabschluss, Gehilfen, Aufklärungspflichten, Änderungen
II.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen und Marken sind unverbindlich.
II.2 Verträge, einschließlich sonstiger Vereinbarungen und Nebenabreden, insbesondere, soweit sie von diesen AGB abweichen, gelten als
geschlossen, wenn die Bestellung/der Auftrag des Kunden durch uns schriftlich bestätigt oder von uns durch Absenden der Ware an den Kunden
oder Erbringung der beauftragten Dienstleistung tatsächlich erfüllt wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftlichkeit.
II.3 Medienzoo hat das Recht, sich zur Erfüllung der ihr aus den Vereinbarungen obliegenden Verpflichtungen Dritter zu bedienen und die
Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
II.4 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an einem anderen vereinbarten Ort
als dem Unternehmen von Medienzoo ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Leistungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Der Kunde hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass Medienzoo auch ohne gesonderte Aufforderung rechtzeitig über alle wesentlichen für den
konkreten Auftrag nützlichen und/oder notwendigen Umstände in ausreichendem Umfang schriftlich informiert wird und Medienzoo sämtliche für
die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vor Beginn der Leistungserfüllung nachweislich übergeben
werden, wenn diese für die Ausführung des konkreten Auftrages von Bedeutung sind oder sein könnten. Dies gilt auch für alle Unterlagen,
Vorgänge, Umstände und Informationen, die erst während der Tätigkeit von Medienzoo bekannt werden. Medienzoo kann die erhaltenen
Unterlagen und Informationen ungeprüft zur Grundlage ihrer Leistungen machen und trifft Medienzoo keine Warnpflicht, sofern ein Irrtum oder
eine Fehlinformation des Kunden für Medienzoo nicht von vornherein erkennbar ist.
II.5 Wenn über einzelne Waren oder Dienstleistungen (zB Drehbuch, Treatment) ein gesonderter Vertrag geschlossen wird, ist dafür das vereinbarte
Entgelt auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn keine weitere Nutzung bzw Umsetzung oder Verfilmung erfolgt.
II.6 Nach Abschluss der Leistungserbringung durch Medienzoo vom Kunden verlangte Änderungen sind Medienzoo schriftlich mitzuteilen und sind
vom Kunden gesondert abzugelten.
II.7 Soweit ein Vertragsabschluss mit mehreren Kunden erfolgt, haben die Kunden zu Vertragsbeginn schriftlich eine der Parteien auf Kundenseite zu
benennen, welche berechtigt ist, Erklärungen gegenüber Medienzoo (einschließlich der Abnahme der Leistungen von Medienzoo) abzugeben.
III. Preise, Entgelte, Kostenvoranschläge, Drittkosten, Reisekosten
III.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug und zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben
werden. Kosten für Verpackung, Transport sowie allfällige Zölle sind nicht im Preis enthalten. Externe Kosten, zB für Sprachaufnahmen,
Musikrechte, Bildrechte, DVD-Vervielfältigungen und ähnliche Kosten, sind – so sie nicht ausdrücklich ein einem Angebot angeführt sind –
ebenfalls nicht inkludiert.
III.2 Für Aufträge ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten die von Medienzoo veröffentlichten Listenpreise, die am Liefer- oder Leistungstag
gültig sind.
III.3 Nebengebühren, öffentliche Abgaben, neu hinzukommende Steuern und Frachten sowie deren Erhöhungen, durch die Lieferungen oder
Leistungen mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, sind vom Kunden zu tragen.
III.4 Medienzoo ist bei Erbringung von Dienstleistungen, deren Auftragswert den Betrag von € 3.000,00 übersteigt, berechtigt, Teilrechnungen zu
legen. Die erste Teilrechnung, welche Aufwände für Vorproduktion und Konzeption umfasst, wird zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gelegt. Die
zweite Teilrechnung, welche Aufwände für Dreharbeiten (Equipment-Miete, Fahrten und Transporte, Gagen, Löhne, Honorare) umfasst, wird vor
Beauftragung dieser Leistungen gelegt. Die Schlussrechnung, die alle übrigen Aufwendungen, insbesondere für Postproduktion, Dissemination
und Archivierung und alle sonstigen Leistungen umfasst, wird nach Abschluss der Leistungserbringung durch Medienzoo gelegt.
III.5 Von Medienzoo nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzungen über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Entgelts für
Dienstleistungen sind keine verbindlichen Kostenvoranschläge. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
III.6 Von Medienzoo vorgeschlagene Änderungen, die zu Mehrkosten führen, bedürfen der Genehmigung durch den Kunden.
III.7 Mangels anders lautender individueller Vereinbarung gilt ein Stundensatz von € 155,00 netto pro Stunde als vereinbart. Die Abrechnung erfolgt
aliquot. Reisezeiten werden als Arbeitszeiten verrechnet. Darüber hinaus sind anfallende Reisekosten inkl. Unterkünfte gegen Rechnungslegung vom Kunden auf Nachweis zu ersetzen.
IV. Lieferung und Leistung, Gefahrenübergang, Transport, Annahmeverzug
IV.1 Lieferungen erfolgen grundsätzlich EXW gemäß Incoterms® 2020 und der Kunde bevollmächtigt und beauftragt Medienzoo mit dem Versand der
Ware, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wenn nichts anderes vereinbart ist und soweit erforderlich, verpackt Medienzoo die Ware in
handelsüblicher Weise. Gegenüber Verbrauchern leistet Medienzoo darüber hinaus Gewähr für die vertraglich vereinbarten (§ 5 VGG) und objektiv
erforderlichen Eigenschaften (§ 6 VGG) sowie gegebenenfalls dafür, dass die Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG erfüllt wird und im Fall des § 8
VGG die Montage, Installation oder Integration sachgemäß durchgeführt wird.
IV.2 Bei digitalen Lieferungen oder Leistungen erfolgt die Lieferung im vereinbarten Dateiformat, online oder auf Datenträger.
IV.3 Bei Leistungen und Lieferungen ist der Erfüllungsort der in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Ort, andernfalls jener Ort, an dem
die Leistung oder Lieferung faktisch durch Medienzoo erbracht wird. Die Gefahr für eine Leistung oder Lieferung geht mit ihrer Erbringung auf
den Kunden über.
IV.4 Der Umfang der konkreten zu erbringenden Dienstleistungen wird im Einzelfall gesondert vertraglich festgelegt. Gegenstand des Auftrages ist die
vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Ideenfindung und Konzeption kostenpflichtig
sind und auch im Falle der Nichtdurchführung das diesbezüglich vereinbarte Entgelt zu entrichten ist.
IV.5 Einsatzort und -zeit der durch Medienzoo eingesetzten Personen werden unter Berücksichtigung des konkreten Auftrages sowie terminlicher
Erfordernisse des Kunden mit Medienzoo abgestimmt, wobei Medienzoo diesbezüglich gänzlich frei ist.
IV.6 Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und selbstständig abrechenbar, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und er ein objektives
Interesse an der Teillieferung oder -leistung hat.
IV.7 Medienzoo verpflichtet sich das Originalmaterial sowie Bild- und Tonmaterial während eines Jahrs und bei fertigen Spots oder
Auftragsproduktionen für einen Zeitraum von zwei Jahren zu lagern. Eine längerfristige Lagerung kann vor Ablauf der genannten Fristen
vereinbart werden und ist vom Kunden gesondert abzugelten.
V. Liefer- und Leistungsfrist
V.1 Eine vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung von Medienzoo, frühestens jedoch in
dem Zeitpunkt, in dem alle mit dem Kunden zu klärenden Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt und alle sonstigen vom Kunden zu
erfüllenden Voraussetzungen erfüllt worden sind.
V.2 Ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin verschiebt sich entsprechend, wenn der Kunde Medienzoo die von ihm zu erfüllenden
Voraussetzungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbringt. Die Rechte von Medienzoo wegen Verzug des Kunden bleiben unberührt.
V.3 Die Liefer- oder Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bei Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist die Ware von Medienzoo verschickt wurde oder die
Bereitschaft zum Versand der Ware mitgeteilt ist und bei Leistungen, wenn Medienzoo vor Ablauf der Leistungsfrist leistungsbereit ist.
V.4 Sofern Medienzoo verbindliche Liefer- oder Leistungsfristen aus Gründen, die Medienzoo nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (zB
Nichtverfügbarkeit der Leistung, Pandemien, Epidemien oder Seuchen oder dergleichen), wird Medienzoo den Kunden hierüber unverzüglich
informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Liefer- oder Leistungsfrist mitteilen. Ist die Lieferung oder Leistung auch innerhalb der
neuen Frist nicht verfügbar, ist Medienzoo berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des
Kunden wird Medienzoo unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Lieferung oder Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die
nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer von Medienzoo oder wenn weder Medienzoo noch den Zulieferer ein Verschulden trifft.
V.5 Die Haftung von Medienzoo bei Liefer- oder Leistungsverzug ist entsprechend Punkt XI. dieser AGB beschränkt.
V.6 Wenn der Kunde bei Liefer- oder Leistungsverträgen auf Abruf die Ware/Leistung nicht rechtzeitig abruft oder die Lieferung/Leistung nicht
rechtzeitig einteilt, ist Medienzoo nach Ablauf einer von Medienzoo gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, nach eigener Wahl entweder die Ware zu liefern/Leistung zu erbringen oder von dem noch offenen Teil des Vertrags zurückzutreten.
VI. Widerrufs- und Rückgaberecht, Folgen des Widerrufs
VI.1 Die Rückgabe von Waren bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Wir verrechnen für Retourware Rücksendekosten in Höhe der günstigsten
Standardlieferung. Entscheidet sich der Kunde jedoch ausdrücklich für eine andere als die von Medienzoo angebotene günstigste
Standardlieferung, so werden ihm die dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.
VI.2 Im Fernabsatz bleibt das Rücktritts- und Rückgaberecht für Verbraucher von vorstehenden Beschränkungen unberührt. Verbraucher haben das
Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag,
an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei
Dienstleistungen sowie der Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten beginnt die Rücktrittsfrist mit
dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen, wobei der Tag des Vertragsabschlusses selbst nicht mitzuzählen ist. Um das Widerrufsrecht
auszuüben, muss die Medienzoo Bewegt Bild Kommunikation GmbH, Bahnhofstraße 4, 6840 Götzis, +43 676 88 005 587, info@medienzoo.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (zB Brief Telefax oder E-Mail) vom Entschluss des Kunden, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Für
die Erklärung des Widerrufs kann das auf unserer Webseite bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, dies ist jedoch nicht
zwingend. Der Rücktritt bedarf keiner Schriftform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Verbraucher können innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten, jedoch verrechnen wir die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Ware (vgl. Punkt VI.1).
VI.3 Hat Medienzoo mit einer Dienstleistung schon während der Rücktrittsfrist begonnen und tritt der Verbraucher sodann vom Vertrag zurück, ist der
Verbraucher zur Zahlung des anteiligen Entgelts für bereits erbrachte Leistungen verpflichtet.
VI.4 Wenn der Vertrag vom Verbraucher widerrufen wird, hat Medienzoo alle Zahlungen, die Medienzoo vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich
der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von
Medienzoo angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Medienzoo eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
VI.5 Medienzoo kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat,
dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
VI.6 Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Verbraucher
Medienzoo über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an Medienzoo Bewegt Bild Kommunikation GmbH, Bahnhofstraße 4, 6840 Götzis,
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
VI.7 Kein Rücktrittsrecht besteht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden
zugeschnitten sind, sowie bei Waren, die versiegelt geliefert werden, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur
Rückgabe geeignet sind, wenn deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Ferner besteht kein Rücktrittsrecht bei dringenden
Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Kunde Medienzoo ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, und entfällt bei
vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn auf ausdrückliches Verlangen des Kunden vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung
begonnen wurde und der Kunde bestätigt hat, dass er vom Verlust des Rücktrittsrechts im Moment der vollständigen Erfüllung Kenntnis hat (§ 18
FAGG).
VII. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Aufrechnung, Abtretung
VII.1 Mangels gesonderter Vereinbarung hat die Zahlung des Kaufpreises/Entgelts für die Dienstleistung jeweils innerhalb von vierzehn (14)
Tagen, netto und für uns spesenfrei ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
VII.2 Die Wertbeständigkeit sämtlicher Forderungen von Medienzoo gegenüber dem Kunden wird ausdrücklich vereinbart. Als Maßstab der
Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den
jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen
Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch uns, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der
Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.
VII.3 Bei Zahlungsverzug haben wir vorbehaltlich sonstiger Rechte Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2%-Punkten über dem
Basiszinssatz gegenüber Unternehmern, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 4%. Die uns durch den Verzug entstehenden Mahnspesen in der
Höhe von pauschal € 40 je Mahnung sind uns durch den Kunden zu ersetzen. Nach erfolgloser 2. (zweiter) Zahlungserinnerung sind wir berechtigt,
ein Inkasso- oder Rechtsbüro zu beauftragen, dessen notwendige Kosten zur zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibung- und
Einbringung uns der Kunde zu ersetzen hat, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
VII.4 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die
Fälligkeit sämtlicher aushaftender Forderungen zur Folge. Wir haben in diesem Fall die Wahl, an der Erfüllung des Vertrages festzuhalten oder
ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist
der Kunde verpflichtet, sämtliche offene Forderungen durch Zession oder Einräumung von Pfandrechten oder durch andere geeignete
Sicherungsmittel zu unseren Gunsten zu sichern. Im Falle der Nichtzahlung oder nur teilweiser Bezahlung von Entgelten oder zB Spesen ist
Medienzoo von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender
Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
VII.5 Der Kunde ermächtigt uns, gegen seine Forderungen ungeachtet mangelnder Gegenseitigkeit und/oder Fälligkeit mit Forderungen
aufzurechnen, die uns zustehen. Gegenüber unseren Ansprüchen stehen dem Kunden Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind oder auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. Medienzoo ist zur
Abtretung ihrer Forderungen gegen den Kunden an Dritte berechtigt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
VIII.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Entgelts und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bleibt die gelieferte Ware oder
Dienstleistung in unserem Eigentum.
VIII.2 Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände oder Dienstleistungen hat der Kunde auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich von Zugriffen zu benachrichtigen. Bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen trägt der Kunde
das volle Risiko für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware oder Dienstleistung.
VIII.3 Erwirbt der Kunde durch Verfügungen wie Veräußerung, Vermengung, Verbindung oder Verarbeitung unserer Waren oder Dienstleistungen
Forderungen gegen Dritte, sind wir berechtigt, die Abtretung dieser Forderungen zahlungshalber zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich,
Abnehmer rechtzeitig von der Zession zu verständigen und die Eintragung eines Buchvermerks in seinen Büchern vorzunehmen, uns auf unser
Verlangen den Abnehmer zu nennen sowie uns alle Informationen zur Durchsetzung unseres verlängerten Eigentumsvorbehalts zukommen zu
lassen. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.
VIII.4 Bei Vermengung, Vermischung, Verarbeitung der Ware durch den Kunden ist er verpflichtet, unseren so entstandenen Miteigentumsanteil zur
Sicherung des restlichen Kaufpreises an uns zu übertragen.
IX. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Gewährleistung, Schadenersatz, Druckfehler
IX.1 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er nach Übernahme der Ware/Abnahme der Dienstleistung diese unverzüglich zu untersuchen. Die
Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte Lieferung/Leistung.
IX.2 Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 7 (sieben) Werktagen (Samstag gilt nicht als Werktag) schriftlich unter genauer
Angabe der behaupteten einzelnen Mängel von Unternehmern zu rügen; ansonsten gilt die Ware/Dienstleistung als genehmigt. Maßgebend ist
der Zustand des Gefahrenübergangs. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens nach Ablauf von 7 (sieben) Werktagen
(der Samstag zählt nicht als Werktag) substantiiert (unter genauer Angabe des behaupteten einzelnen Mangels) schriftlich zu rügen; ansonsten gilt
die Ware/Dienstleistung auch hinsichtlich dieser versteckten Mängel als genehmigt.
IX.3 Hinsichtlich von beauftragtem Filmen ist Medienzoo zur Lieferung einer Sendekopie im vereinbarten Format verpflichtet und leistet diesbezüglich
Gewähr. Eine Gewährleistung für nachträgliche Weiterbearbeitungen (zB Konvertierung in andere Formate) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
IX.4 Von Medienzoo anerkannte Sachmängel sind von Medienzoo zu beheben. Soweit die Mängelbehebung nur mit Mitwirkung des Kunden oder dem
Kunden zuzurechnender Dritter möglich ist, gilt die Mängelbehebung nach Ablauf einer von Medienzoo zu setzenden Frist von mindestens zwei
Wochen als erfüllt.
IX.5 Da Druck- oder Tippfehler nie ausgeschlossen werden können, sind Abbildungen, Maßangaben und Daten unverbindlich; Irrtum und Satzfehler
bleiben vorbehalten.
X. Nutzungsrechte
X.1 Die von Medienzoo gelieferten Inhalte sind in der Regel urheberrechtlich und/oder durch gewerbliche Schutzrechte geschützt. Sämtliche Urheber-
und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei Medienzoo und werden auch nach Leistungserbringung von Medienzoo verwaltet.
X.2 Medienzoo erteilt dem Kunden – soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist – eine nicht ausschließliche Nutzungsbewilligung für die
von Medienzoo gelieferten Inhalte für die folgenden Verwertungsformen: Sende- und Aufführungsrechte in Österreich für die Dauer eines Jahres ab
Fertigstellung des Auftrages.
X.3 Für die Einräumung der Nutzungsrechte am Rohmaterial ist bei einem Auftragswert unter € 2.000 eine pauschale Abgeltung in Höhe von € 590 zu
leisten. Bei einem Auftragswert ab € 2.000 beläuft sich die Abgeltung auf 50 % des Herstellungsaufwands.
X.4 Weitergehende Nutzungsrechte an den von Medienzoo gelieferten Inhalten oder eine zeitliche oder räumliche Ausweitung dieser Nutzungsrechte
ist gesondert zu vereinbaren und abzugelten.
X.5 Die Änderungs- und Bearbeitungsrechte am Rohmaterial und am endgefertigten Film oder sonstigen Inhalt sowie Rechte zur Vervielfältigung,
Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation oder Verwendung von Teilen des Werks behält sich Medienzoo vor.
X.6 Für kundenseitig beigestellte Werke und/oder Inhalte Dritter (insbesondere Drehbücher, vom Kunden zur Verfügung gestelltes Bild- und
Tonmaterial) garantiert der Kunde gegenüber Medienzoo über die notwendigen Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen zu verfügen und
hält Medienzoo gegenüber allfälligen Forderungen Dritter in diesem Zusammenhang vollständig schad- und klaglos.
X.7 Medienzoo ist jedenfalls berechtigt, den eigenen Firmennamen und/oder ein Firmenzeichen als Copyrightvermerk anzubringen oder zu zeigen.
X.8 Medienzoo behält sich ausdrücklich das Recht vor, erstellte Werke auf Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen und solche
Werke für Eigenwerbung zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht schließt auch eine Veröffentlichung im Internet oder anderen analogen oder digitalen
Plattformen ein.
XI. Haftung
XI.1 Medienzoo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von Medienzoo oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, und bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung.
XI.2 Medienzoo haftet für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden), die auf einer vorsätzlichen oder krass grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von Medienzoo oder auf einer vorsätzlichen oder krass grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
XI.3 In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Medienzoo ausgeschlossen. Insbesondere trägt der Kunde jedenfalls alle Risiken im Hinblick auf zur
Verfügung gestellte Requisiten.
XI.4 Soweit die Haftung von Medienzoo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
Medienzoo.
XI.5 Schutzwirkungen zugunsten Dritter aus mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen sind ausgeschlossen.
XII. Datenschutz, Adressenänderung, Geschützte Zeichen
XII.1 Personenbezogene Daten werden von Medienzoo erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen
Leistungen zu erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage
des Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann. Eine
weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn der Kunde eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Weitere Informationen zum
Datenschutz und insbesondere zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung von Medienzoo
unter http://www.medienzoo.com/datenschutz
XII.2 Änderungen der Geschäfts- oder Wohnadresse sind von Kunden unverzüglich bekanntzugeben. Erklärungen an den Kunden gelten dann als
zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt werden.
XII.3 Namen, Warenzeichen und Logos von Medienzoo sind durch Urheber-, Marken- und andere Schutzrechte geschützt und dürfen durch Dritte ohne
vorherige schriftliche Zustimmung von Medienzoo nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt werden. Insbesondere ist deren Verwendung in
Kommunikationsmaßnahmen des Kunden – zB in Presseinformationen, Broschüren oder Werbeanzeigen – nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch Medienzoo gestattet. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und
dgl. bleiben stets unser Eigentum. Kunden erhalten darauf kein Werknutzungs- oder sonstige Verwertungsrechte.
XIII. Geheimhaltung, Fertigungsunterlagen
XIII.1 An den Kunden übergebenen Unterlagen (z. B. Modelle, Muster, Abbildungen, Berechnungen, Zeichnungen) behalten wir uns sämtliche
Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte vor. Die übergebenen Unterlagen dürfen nur zur Beurteilung des Angebots verwendet
werden; sie dürfen Dritten ohne Zustimmung von Medienzoo nicht zugänglich gemacht werden.
XIII.2 Der Kunde darf die ihm von uns zur Verfügung gestellten Gegenstände ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten weder zur Einsicht noch zur
Verfügung überlassen.
XIII.3 Die Parteien sind im Übrigen verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten, auch über die Dauer
des Vertrags hinaus. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich nicht auf allgemein bekannte Umstände und endet in jedem Fall, wenn die Umstände
öffentlich bekannt werden, ohne dass eine Vertragsverletzung der jeweiligen Partei hierfür ursächlich war.
XIV. Unmöglichkeit, Rücktritt, Konventionalstrafe
XIV.1 Wird unsere Leistung nach Vertragsabschluss ohne unser Verschulden, insbesondere durch höhere Gewalt, wozu auch Streiks, größere
Betriebsstörungen, Seuchen, Pandemien und Epidemien, und vergleichbare Störungen gehören, für uns und/oder unsere Vorlieferanten zur
Gänze oder zum Teil unmöglich, erlischt unsere Verbindlichkeit. Sind wir nur vorübergehend an der Leistung gehindert, sind wir berechtigt, vom
Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten.
XIV.2 Im Falle einer nachträglichen Unmöglichkeit der Leistungserbringung, die weder von Medienzoo noch vom Kunden zu vertreten ist, ist der Kunde
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Diesbezüglich sind die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zuzüglich Gemeinkostenanteil und
entgangenem Gewinn abzugelten.
XIV.3 Treten Kunden, ohne berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehren sie seine Aufhebung, haben wir die Wahl, auf Erfüllung des Vertrages
zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall sind Kunden verpflichtet, nach unserer Wahl, selbst bei fehlendem
Verschulden und wenn kein Schaden vorliegt, die tatsächlich bereits angefallenen Aufwände zu ersetzen und einen pauschalierten Schadenersatz
in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen Schaden zu bezahlen.
XIV.4. Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag, der zwischen zehn und vier Tagen vor Beginn der Leistungserbringung durch Medienzoo erfolgt, ist
Medienzoo berechtigt zumindest zwei Drittel der kalkulierten Nettokosten zuzüglich Gemeinkostenanteil und dem entgangen Gewinn zu
verrechnen. Bei einem Rücktritt, der weniger als vier Tage vor Beginn der Leistungserbringung durch Medienzoo erfolgt, ist Medienzoo
berechtigt, die gesamte kalkulierte und beauftragte Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
XV. Vermögensverschlechterung
XV.1 Wenn beim Kunden nach Vertragsabschluss eine Vermögensverschlechterung eintritt, ist Medienzoo berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
und Leistungen nur gegen Sicherheitsleistung auszuführen. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, innerhalb angemessener Frist die geforderte
Sicherheit zu stellen, ist Medienzoo zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
XV.2 Das Gleiche gilt, wenn Medienzoo nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen; dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass Medienzoo diese Tatsachen schon bei
Abschluss des Vertrages bekannt waren oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätten bekannt sein müssen.
XV.3 Ferner ist Medienzoo in den vorstehenden Fällen berechtigt, aufgrund eines vereinbarten Eigentumsvorbehaltes die Weiterveräußerung und
Verarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen und die Einziehungsermächtigung zu widerrufen.
XVI. Bereitstellung digitaler Inhalte
XVI.1 Für alle Verträge über die Bereitstellung von digitalen Inhalten durch Medienzoo gelten für Verbraucher iSd KSchG ab dem 1.1.2022 ergänzend
nachstehende Bestimmungen, die den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vorgehen. Gegenüber Unternehmern wird die
Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG ausdrücklich ausgeschlossen.
XVI.2 Bei Lieferung von digitalen Inhalten besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden, wenn wir aufgrund einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden
nach dessen Information über den Verlust des Rücktrittrechts bei einem vorzeitigen Beginn mit der Vertragserfüllung und Bereitstellung der
Informationen nach § 7 FAGG vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung begonnen haben.
XVI.3 Bei Mängeln von digitalen Inhalten ist Medienzoo, sofern für den Kunden zumutbar, berechtigt zu wählen, ob der Mangel durch Verbesserung
oder Austausch behoben wird.
XVII. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
XVII.1 Als Erfüllungsort gilt der Sitz unseres Unternehmens als vereinbart (Götzis, Österreich).
XVII.2 Ist der Kunde Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
XVII.3 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten
der Sitz unseres Unternehmens. Medienzoo kann Ansprüche aber auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden geltend machen.
XVII.4 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Bei Verbrauchergeschäften gilt das am
Wohnsitz des Verbrauchers geltende Recht, soweit es günstiger ist als das österreichische Recht und Medienzoo seine Tätigkeit in dieses
Verbraucherwohnsitzland ausrichtet.
XVII.5 Sollten diese AGB, einzelne Teile davon oder sonstige Bestimmungen eines Vertrages teilweise oder ganz unwirksam sein oder durch neuere
Rechtsprechung unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Regelungen sind durch solche zu
ersetzen, welche den bisherigen wirtschaftlich am nächsten kommen und nach aktueller Rechtslage rechtswirksam sind.